Überwachung der Badegewässer
und Information der Öffentlichkeit
Als Badesaison ist für Rheinland-Pfalz der Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August eines Jahres festgelegt. Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. Probenahmen erfolgen an den Stellen, an denen das Gewässer von den Badenden am stärksten genutzt wird (festgelegte Badezonen, Überwachungsstelle).
Die Gesundheitsämter untersuchen jedes Badegewässer mit mindestens 4 Probenahmen, die über die gesamte Badesaison verteilt sein müssen. Die entnommenen Proben werden auf die mikrobiologische Beschaffenheit in den Laboren der Institute für Hygiene und Infektionsschutz des Landesuntersuchungsamtes untersucht. Ebenso werden die Gewässer einer Sichtkontrolle auf Verschmutzungen wie etwa teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle unterzogen.
Diese Ergebnisse werden den Wasserbehörden mitgeteilt und dem Bürger über Aushänge an dem Gewässer oder über das Internet zugängig gemacht. In Ausnahmesituationen und bei unerwartet hohen Einzelwerten der mikrobiologischen Parameter werden Maßnahmen, wie z .B ein befristetes Badeverbot erlassen.
Ist ein Gewässer durch Massenvermehrung von Cyanobakterien (Blaualgen) gefährdet, werden durch das LfU ebenfalls Überwachungsmaßnahmen durchgeführt , damit Gefahren für die Gesundheit der Badenden rechtzeitig erkannt werden können. Die Überwachungsmethoden sind dabei vielseitig: einfache Erhebungen der Sichttiefen vor Ort, Messungen von Cyanobakterien- und Algen-Chlorophyllgehalte mit optischen Sonden, Labormessungen, mikroskopische Analysen bis hin zu Fernerkundungsdaten über Satelliten.