Anforderungen an die Wasserqualität

Jedes Gewässer, das zum Baden freigegeben ist, muss bestimmten Anforderungen in Bezug auf seine chemische, physikalische und mikrobiologische Wasserqualität genügen.

Der Vollzug der Badegewässer-Überwachung wurde für Rheinland-Pfalz zuletzt durch die Landesverordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 22. Februar 2008 geregelt.
Rechtliche Grundlage ist die „Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung", die verbindliche Anforderungen für die Badegewässer der gesamten Europäischen Union festlegt. In Ergänzung der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) ist es ihr Zweck, die Umwelt zu erhalten und zu schützen, ihre Qualität zu verbessern und die Gesundheit des Menschen zu schützen

Die Richtlinie enthält konkrete Bestimmungen für die Überwachung und die Qualitäts-Einstufung von Badegewässern, für die Bewirtschaftung der Badegewässer hinsichtlich der Verbesserung und Sicherung ihrer Wasserqualität und der Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität.

Für die offizielle Bewertung der Badegewässerqualität sind alleine die durch die Gesundheitsämter erhobenen Keimzahlen entscheidend. Es können jedoch auch aufgrund anderer gesundheitlicher Gefahren, z. B. bei Zerkarien als Verursacher der Badedermatitis, durch die Gesundheitsämter Warnhinweise oder im Extremfall Badeverbote ausgesprochen werden. Insbesondere das Auftreten von potenziell toxinbildenden Cyanobakterien ist hier zu nennen. Diese werden vom LfU mittels Fernerkundung und Begutachtungen vor Ort überwacht.

Die folgende Tabelle zeigt die Überwachungsparameter und die Bewertungsgrundlage für Badegewässer; die Datensätze aus 4 aufeinanderfolgenden Badesaisons werden zur Berechnung und Bewertung der Badegewässerqualität verwendet, die sich also ausschließlich aus den vorgefundenen Keimzahlen (Colibakterien und intestinale Enterokokken) ableitet.

Bewertung der Badegewässer

Um eine realistische Einstufung der Badegewässer zu erreichen, sind eine Beobachtung und eine Qualitätsbewertung über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich.
Die Einstufung erfolgt unter zugrunde Legung von mindestens 16 Datensätzen aus insgesamt 4 Badesaisons (die aktuelle Saison und die 3 vorausgehenden) anhand einer Perzentilberechnung.

Zur aktuellen Einstufung der Badegewässer

 ABCDE
 ParameterAusgezeichnete QualitätGute QualitätAusreichende QualitätAnalysen-methode
1Intestinale Enterokokken (KBE/100ml)200*400*330**ISO 7899-1
ISO 7899-2
2Escherichia coli (KBE/100ml)500*1000*900**ISO 9308-3

 

Zeichen und Symbole zur Einstufung der Badegewässer:

 

 

 

 


*auf der Grundlage einer 95 Perzentil Bewertung

** auf der Grundlage einer 90 Perzentil Bewertung