10.06.2021 | Badesaison 2021

Spiegel: „Wasserqualität fast überall ausgezeichnet“

Baden in Badeseen unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen wieder möglich / Bürgerinnen und Bürger finden alle aktuellen Messwerte im „Badegewässeratlas“.

„Seit dem 2. Juni dürfen neben den Freibädern auch die Badeseen in Rheinland-Pfalz mit Auflagen wieder öffnen. Unsere Badeseen im Land bieten Wasser- und Natur-Erlebnis in unmittelbarer Nähe an. Sie bringen ein bisschen Urlaubsgefühl in den Alltag. Wenn das Wetter mitspielt, steht einem Ausflug zum Badesee nichts im Wege. Fast alle 65 EU-Badeseen in Rheinland-Pfalz sind in ihrer derzeitigen Wasserqualität ausgezeichnet“, sagte Umweltministerin Anne Spiegel. Dies bestätigt auch der EU-Badegewässerbericht 2020, der kürzlich vorgelegt wurde. In der vergangenen Badesaison 2020 sind bis auf drei Badegewässer alle Badeseen mit „Ausgezeichnet“ bewertet worden. Die drei übrigen Gewässer befinden sich in der Kategorie „Gut“.

Das zeigen auch die aktuellen Untersuchungen der hygienischen Wasserqualität, die das Landesamt für Umwelt (LfU) im „Badegewässer-Atlas“ im Internet veröffentlicht.

„Das Landesamt überprüft die Badegewässer regelmäßig auf das Vorkommen von Cyanobakterien, den sogenannten Blaualgen. Ergänzend zu den mikrobiologischen Untersuchungen durch die Gesundheitsbehörden lassen sich so mögliche Gesundheitsgefahren für Badende rechtzeitig erkennen“, ergänzte Sabine Riewenherm, Präsidentin des LfU. „Mit diesem Service können die attraktiven Badegewässer im Land zum Baden, Surfen und Segeln vielfältig genutzt werden – natürlich entsprechend den aktuellen Corona-Vorgaben.“

In dem rheinland-pfälzischen „Badegewässer-Atlas“ unter www.badeseen.rlp.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger Übersichtskarten und Informationen über die einzelnen Badeseen. Die dort genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Seen können über die vor Ort geltenden Regelungen zum Badebetrieb informieren.

Baden in Zeiten von Corona

Badeseen sind in Rheinland-Pfalz gemäß der aktuellen 22. Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) geöffnet, wobei die Zahl der Personen, die sich zeitgleich auf dem Gelände des jeweiligen Badesees aufhalten dürfen, auf die Hälfte der sonst dort üblichen Höchstzahl an Besucherinnen und Besuchern beschränkt ist. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung und ein Hygienekonzept ist vorzuhalten, das insbesondere auch Regelungen zur Nutzung von Umkleiden, Duschen und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen zur zulässigen Anzahl an Besucherinnen und Besuchern enthält.

Nach den Ausführungen des Umweltbundesamts (UBA) auf der Grundlage von Angaben der WHO wird die Übertragung von Coronaviren über den Wasserweg u.a. wegen der Verdünnung im Wasser, als äußerst unwahrscheinlich eingeschätzt.

„Trotzdem gilt: Auch beim Planschen, auf der Liegewiese oder am Badestrand ist es wichtig, dass sich alle an die geltenden Kontaktbeschränkungen halten“, erklärte Spiegel. Zudem müssten die Vorgaben (Allgemeinverfügungen) der vor Ort jeweilig zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltungen sowie deren Hygienekonzepte befolgt werden.

Umweltministerin Spiegel weist zudem darauf hin, dass Badegewässer auch wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sind. Deshalb sei es wichtig, dass die Seebesucherinnen und -besucher keinen Abfall hinterlassen und Fische oder Wasservögel nicht gefüttert werden.

„Vom Baden in Fließgewässern rate ich generell ab“, sagte die Ministerin. „Flusswasser ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich als gesundheitlich bedenklich anzusehen, daher ist in Rheinland-Pfalz kein Fluss oder größerer Bach als Badegewässer ausgewiesen.“ Daneben besteht beim Baden in Flüssen Gefahr durch den Schiffsverkehr sowie die zum Teil starken Strömungen.

Hintergrund:

Zu den offiziellen Badeseen in Rheinland-Pfalz zählen zahlreiche kleinere Stehgewässer, aber auch der 331 Hektar große Laacher See. Die EU-Badegewässer werden in vier Kategorien (ausgezeichnet, gut, ausreichend, mangelhaft) eingestuft.

Vor und während der Badesaison werden die EU-Badegewässer jedes Jahr von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen und dem Landesamt für Umwelt (LfU) untersucht. Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. In Ausnahmesituationen und bei unerwartet hohen Einzelwerten der mikrobiologischen Parameter werden Maßnahmen, wie z.B. ein befristetes Badeverbot, erlassen. Zusätzlich zu den Keimbelastungen kontrolliert das Landesamt für Umwelt die Badegewässer auf Algenblüten.

Insbesondere Cyanobakterien (Blaualgen) stehen hierbei im Fokus, da sie beispielsweise Hautreizungen oder Durchfall auslösen können. Gewässer mit einem großen Potential für das Auftreten von Blaualgenblüten werden regelmäßig vom Landesamt für Umwelt untersucht, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Entsprechende Informationen und Warnhinweise vor Ort sind unbedingt zu beachten.

Übersichtskarten, Steckbriefe, aktuelle Messwerte und etwaige Warnhinweise zu den rheinland-pfälzischen Badegewässern finden Sie im „Badegewässer-Atlas“ unter www.badeseen.rlp.de

Das Hygienekonzept der Landesregierung zu Badegewässern unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/

Hinweise zu Corona und Badeseen des Umweltbundesamtes finden Sie unter

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/uba_covid_badegewaesser_2020-03-27_0.pdf

 

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